Gemeinde
Münster

Ihre aktuellen Nachrichten aus der Gemeinde Münster

Bauleitplanung der Gemeinde

 

Planungshoheit

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Diese Planungshoheit der Gemeinde fließt aus dem in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierenden Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wonach den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Nach Art. 83 Abs. 1 BV fällt die Ortsplanung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.

Es gibt keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen.

 

Bauleitplanung

Die Gemeinde Münster stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Sämtliche Unterlagen der laufenden und bestandskräftigen Bauleitplanverfahren können Sie hier herunterladen:

Download laufende Verfahren

Download rechtsverbindliche Bebauungspläne

Download rechtsverbindliche Flächennutzungsplanänderungen

private Bauanträge

Merkblatt zur Einreichung der Bauantragsunterlagen

Hinweisschreiben zu verfahrensfreien Dachgeschossausbauten

Formlose Bauvoranfrage

 

Förderung von Maßnahmen privater Bauherren

Übersicht Fördergebiet

Flyer ALE Leistungsspektrum

Bodenrichtwerte

BRW Münster gesamt (zum 01.01.2024)

 

 



Eingestellt am: 28.05.25 06:23