Gemeinde
Münster

Ihre aktuellen Nachrichten aus der Gemeinde Münster

Bauleitplanung der Gemeinde

Bauleitplanung

Die Gemeinde Münster stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Merkblatt zur Einreichung der Bauantragsunterlagen


Sämtliche Unterlagen der laufenden und bestandskräftigen Bauleitplanverfahren können Sie hier herunterladen:

Download laufende Verfahren

Download rechtsverbindliche Bebauungspläne

Download rechtsverbindliche Flächennutzungsplanänderungen

Planungshoheit

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Diese Planungshoheit der Gemeinde fließt aus dem in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierenden Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wonach den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Nach Art. 83 Abs. 1 BV fällt die Ortsplanung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.

Es gibt keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen.


Vollzug der Wassergesetze

Hochwasserschutz an der Altnet im Bereich der TG III durch den Markt Thierhaupten, Marktplatz 1, 86672 Thierhaupten

Bekanntmachung

Planunterlagen: 

Hochwasserschutz Thierhaupten TG III

 



Eingestellt am: 05.02.24 12:23