Einbezugssatzung „Bachweg“
Der Gemeinderat Münster hat am 24.02.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbezugssatzung „Bachweg“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einbezugssatzung „Bachweg" in der Fassung vom 24.02.2022 wurde vom Gemeinderat gebilligt und anschließend beschlossen, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 (Öffentlichkeitsbe-teiligung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) einzuleiten.
Einbezugssatzung Bachweg i.d.F. vom 24.02.2022
Eingestellt am: 31.03.22 11:48